Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die entstandenen Schäden übernehmen. Dabei kann es sich um viele verschiedene Posten handeln. Mögliche Leistungen, die einem Geschädigten zustehen:
Der Geschädigte hat ein Recht darauf, dass die Versicherung des Gegners die Abschleppkosten trägt.
Wenn jemand bei einem Unfall zu Schaden gekommen ist, hat er das Recht auf eine Kostenerstattung … weiterlesen
Selbst wenn ein Unfallfahrzeug repariert wurde, hat es meist einen geringeren Wert als vorher. Diese … weiterlesen
Nach einem Unfall kann der Geschädigte einen Sachverständigen oder Gutachter seiner Wahl zur … weiterlesen
Grundsätzlich haben Sie bei Vorliegen eines Nutzungswillens einen Anspruch auf einen Mietwagen, den … weiterlesen
Wird für die Schadensregulierung ein Rechtsanwalt benötigt, muss die Versicherung des Unfallgegners in … weiterlesen
Nach einem Unfall steht es dem Geschädigten zu, dass sein Fahrzeug wieder repariert/ instand … weiterlesen
Ist der Geschädigte durch den Unfall gesundheitlich beeinträchtigt, hat er das Recht, Schadensersatz einzufordern.
Egal ob Sie kurzfristige oder langfristige Ausfälle haben. Sie können aufgrund eines unverschuldeten … weiterlesen