Wird für die Schadensregulierung ein Rechtsanwalt benötigt, muss die Versicherung des Unfallgegners in der Regel dessen Kosten zu 100% übernehmen.
Muss ich einen Rechtsanwalt beauftragen ?
Erstattungsfähigkeit richtet sich nach Erforderlichkeit der anwaltlichen Beauftragung
"Beauftragt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls einen Rechtsanwalt zwecks Einschaltung der Kaskoversicherung, der Einholung einer Deckungszusage von der Rechtschutzversicherung sowie zur Geltendmachung der Unfallschäden, so kann der Geschädigte nur dann die Anwaltskosten ersetzt verlangen, wenn sie erforderlich waren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor."
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Geschädigte eines Verkehrsunfalls vom Januar 2011 vor dem Landgericht Darmstadt unter anderem die Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. So hatte der Unfallgeschädigte zur Einschaltung seiner Kaskoversicherung, zur Einholung einer Deckungszusage von seiner Rechtsschutzversicherung sowie zur Geltendmachung der Unfallschäden gegenüber die Unfallverursacherin einen Rechtsanwalt beauftragt. Das Landgericht wies den Erstattungsanspruch hinsichtlich der einzelnen Positionen ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Unfallgeschädigten.
Erstattungsanspruch setzt Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit voraus
Erstattungsanspruch aufgrund Einschaltung der Kaskoversicherung bestand
Kein Anspruch wegen Einholung der Deckungszusage
Ein Erstattungsanspruch wegen der Einholung der Deckungszusage von der Rechtschutzversicherung hat das Oberlandesgericht verneint. Obwohl die dadurch entstandenen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden können, lehnte das Oberlandesgericht aufgrund der fehlenden Erforderlichkeit zur Inanspruchnahme der anwaltlichen Hilfe den Anspruch ab.
Erstattungsanspruch aufgrund Geltendmachung der Unfallschäden bestand
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
Wozu brauche ich einen Rechtsanwalt ?
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Wer übernimmt die Kosten des Rechtsanwalts ?
Wird für die Schadensregulierung ein Rechtsanwalt benötigt, muss die Versicherung des Unfallgegners dessen Kosten grundsätzlich zu 100% übernehmen.