Die Reparaturbestätigung ist eines der wichtigsten Bestandteile, wenn Sie fiktiv abgerechnet haben, um im Ernstfall gut gewappnet zu sein. Es gibt viele Möglichkeiten das geliebte Fahrzeug zu reparieren. Jedoch muss beachtet werden, dass Sie bei einem erneuten Schaden (an der gleichen Stelle) in der Beweispflicht sind, dass Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des erneuten Schadenseintritts repariert war. Der Hintergrund hierfür ist, dass man einen Schaden, logischerweise, nicht zweimal Abrechnen kann. Der Gesetzgeber definiert klar, dass der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche geltend machen, jedoch sich nicht am Schaden selbst bereichern darf.
Wir prüfen die sach- u. fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeuges, und erstellen Ihnen ein Dokument, um die Reparatur zu beweisen.
Geprüft wird hierbei:
Bitte Rufen Sie uns zwecks der Preisgestaltung an.